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Graduiertenkolleg

Erforderliche Mindestsemesterstunden

Mindestens 96 vom Abitur oder mindestens 64 vom Master; Einige Studiengänge erfordern mehr.

Credit for Prior Master’s Degree

Doktoranden, die zuvor einen Master-Abschluss oder ein Äquivalent von der UIC oder einer anderen akkreditierten Institution erworben haben, können 32 Semesterstunden Kredit für den Doktorgrad erhalten, wenn sie vom Programm und dem Graduiertenkolleg zum Zeitpunkt der Zulassung genehmigt werden. Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse ausländischer Institutionen wird vom Zulassungsamt festgelegt. Die 32 Stunden werden von den Gesamtstunden abgezogen, die für das Abitur erforderlich sind. Die 32 Stunden sind nicht im maximal zulässigen Überweisungsguthaben enthalten. Eine Studentenpetition ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt intern zwischen dem Studiengang und dem Graduiertenkolleg..

Studienleistungen

An der UIC müssen mindestens 48 Semesterstunden über das Master-Niveau oder dessen Äquivalent hinaus absolviert werden. Die formalen Kursanforderungen für einen Master-Abschluss müssen innerhalb der 96 Stunden erfüllt sein.

Gutschrift:
Nur 400- und 500-Level-Kurse können auf den Grad angewendet werden. Kredit in Richtung eines Hochschulabschlusses wird nur für Kurse vergeben, in denen ein Student eine Note von A erhalten hat, B, C, CR, oder S.. Graduiertenprogramme können höhere Standards festlegen.

Anmeldung:
Doktorandinnen und Doktoranden müssen bei der Vorprüfung für das Semester angemeldet sein. Doktoranden haben keinen Anspruch auf eine Null-Stunden-Registrierung im Semester, in dem sie die Vorprüfung ablegen. Die Studierenden müssen sich auch jedes Semester (ohne Sommer) nach bestandener Vorprüfung und bis zur erfolgreichen Verteidigung der Dissertation anmelden. Die Studierenden müssen sich für das Sommersemester anmelden, wenn sie während dieses Semesters die Vorprüfung ablegen oder die Dissertation verteidigen. Studierende, die ein Stipendium, eine Assistenz oder einen Studien- und Gebührenverzicht innehaben, müssen sich jedes Semester für die Anzahl der Stunden anmelden, die für ihre Auszeichnung erforderlich sind, auch wenn sie alle Studienanforderungen mit Ausnahme der Dissertation erfüllt haben. (Siehe Kurs Lasten, Finanzielle Auszeichnungen Abschnitt).Studierende, die kein Stipendium, keine Assistenz oder keinen Studien- und Gebührenverzicht innehaben und alle Studienanforderungen mit Ausnahme der Dissertation erfüllt haben und sich nicht für zusätzliche Studienleistungen anmelden möchten, müssen sich für Null Stunden anmelden.

Fremdsprache

Nicht vom Graduiertenkolleg erforderlich; kann vom Programm benötigt werden.

Prüfungen

Abteilungs Eignungsprüfung:
Nicht durch das Graduiertenkolleg erforderlich; kann durch das Programm erforderlich.

Vorprüfung (Zulassung zur Kandidatur):
Zweck: Der Zweck der Vorprüfung besteht darin, die Bereitschaft des Kandidaten zur Durchführung der Dissertationsforschung festzustellen, und das Bestehen stellt eine formelle Zulassung zur Kandidatur dar. Die Prüfung dient als der letzte große Schritt in Richtung der Ph.D. Grad mit Ausnahme der Fertigstellung und Verteidigung der Dissertation. Die Prüfung gibt dem Studenten zeitnahes Feedback zu den Ansichten der Fakultät über sein Potenzial für den Abschluss des Ph.D. Programm. Die Vorprüfung unterscheidet sich von der mündlichen Verteidigung des Dissertationsprojekts.

Obwohl die Vorprüfung vom akademischen Programm verwaltet wird, gilt sie als Graduiertenkolleg-Prüfung.

Timing:
Die Vorprüfung wird in der Regel während oder gegen Ende der Zeit durchgeführt, in der der Student die meisten, wenn auch nicht unbedingt alle Studienarbeiten abgeschlossen hat, aber keine großen Investitionen in Zeit und Mühe getätigt hat das Dissertationsforschungsprojekt. Bis zur Verteidigung der Dissertation nach bestandener Vorprüfung muss mindestens ein Jahr vergehen. Studenten, die hervorragende Fortschritte machen, können das Graduiertenkolleg bitten, ihre Dissertationsverteidigung weniger als ein Jahr nach der Vorprüfung abzuhalten. Nur Studierende mit gutem akademischen Status dürfen an der Prüfung teilnehmen.

Zusammensetzung des Ausschusses:
Der Ausschuss für die Vorprüfung wird vom Dekan des Graduiertenkollegs auf Empfehlung der Abteilung oder des Programms ernannt. Der Ausschuss besteht aus mindestens fünf (5) Mitglieder, von denen mindestens drei (3) sind UIC Graduate Faculty mit Vollmitgliedschaft, und zwei (2) von denen müssen fest angestellt sein. Der Vorsitzende des Ausschusses muss ein ordentliches Mitglied der UIC Graduate Faculty sein.

Anmeldung

Die Studierenden müssen in dem Semester angemeldet sein, in dem die Vorprüfung abgelegt wird, auch wenn die Prüfung im Sommersemester stattfindet. Sobald die Vorprüfung bestanden ist, müssen die Studierenden die Registrierung bis zur erfolgreichen Verteidigung aufrechterhalten, ausgenommen Sommersemester, es sei denn, die Verteidigung findet während eines Sommersemesters statt. Erfolgt die Vorprüfung nach Ende eines Semesters, so gilt die Anmeldung aus dem vorangegangenen Semester für den Studierenden bis zum ersten Tag des folgenden Semesters. Studierende, die sich nach bestandener Vorprüfung nicht wie oben beschrieben kontinuierlich anmelden, müssen die Vorprüfung möglicherweise erneut ablegen.

Benotung:
Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses vergibt die Note „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Ein Kandidat kann nicht mit mehr als einer „Fail“ -Stimme verabschiedet werden. Der Ausschuss kann verlangen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind, bevor die „Pass“ -Empfehlung wirksam wird. Auf Empfehlung des Ausschusses kann der Leiter oder der Vorsitzende eine zweite Prüfung zulassen. Eine dritte Prüfung ist nicht gestattet.

Verfahren:
Der Dekan des Graduiertenkollegs ernennt den Ausschuss nach Erhalt des Empfehlungsformulars des Ausschusses drei (3) Wochen vor der Vorprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung müssen innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Abschluss der Prüfung beim Graduiertenkolleg eingereicht werden. Der Prüfungsbericht ist von allen Mitgliedern des Ausschusses zu unterzeichnen. Ein Kandidat kann nicht bestanden werden, wenn mehr als eine Stimme von „fail“ gemeldet wird.

Sobald der Student die Prüfung bestanden hat, teilt der Dekan des Graduiertenkollegs dem Studenten mit, dass er zur Kandidatur zugelassen wurde.Studierende, die die Studienanforderungen nicht innerhalb von fünf (5) Jahren nach Bestehen der Vorprüfung erfüllen, müssen die Prüfung wiederholen; Programme können einen kürzeren Zeitraum angeben. Kombinierte Programme, die zu zwei Abschlüssen führen, können zusätzliche Studien erfordern, die über den Zeitraum hinausgehen, der normalerweise für die Erfüllung der Anforderungen für den Doktortitel erforderlich ist; und kann eine Verlängerung der 5-Jahresregel erfordern.

Dissertation

Erforderlich für die Promotion und DA. Die EdD erfordert ein Promotionsprojekt, das vor einem Fakultätsausschuss verteidigt wird.

Formatieren:
Das Format der Dissertation ist in der Broschüre, Thesis Manual, online verfügbar angegeben. Die Studierenden sollten einen Entwurf ihrer Dissertation vor dem geplanten Abschluss in ihrer Abteilung überprüfen lassen. Programme sind dafür verantwortlich, das Format zu überprüfen und die Richtlinien einzuhalten. Die Studierenden müssen bis zum Stichtag eine elektronische Kopie ihrer verteidigten und von der Abteilung genehmigten Dissertation beim Graduiertenkolleg einreichen. Ein Abstract (maximal 350 Wörter) muss in das elektronische System zur Einreichung von Abschlussarbeiten / Dissertationen hochgeladen werden.

Vorveröffentlichung von Forschungsergebnissen:
Kandidaten, die sich mit Abschlussarbeiten befassen, können es wünschenswert oder zweckmäßig finden, vor der Verleihung des Abschlusses bestimmte Ergebnisse zu veröffentlichen, die später in die Dissertation aufgenommen werden. In solchen Fällen sollte eine angemessene Anerkennung der früheren Veröffentlichung in die Dissertation aufgenommen werden. Das Graduiertenkolleg fördert eine solche Veröffentlichung, Die Dissertation darf jedoch nicht vollständig veröffentlicht werden, bevor alle Abschlussanforderungen, einschließlich der Verteidigung der Dissertation, abgeschlossen sind.

Verteidigung:
Die Verteidigung der Dissertation wird verwaltet, nachdem der Student alle Abschlussanforderungen erfüllt hat. Nur Studierende mit gutem akademischen Ansehen dürfen ihre Dissertation verteidigen.

Alle Kandidaten für die PhD- und DA-Abschlüsse müssen einen Berater haben, der Mitglied der UIC Graduate Faculty ist. Der Berater gilt als primärer Leser der Dissertation. Die Verteidigung muss der akademischen Gemeinschaft der Universität offen stehen und eine Woche vor ihrem Auftreten öffentlich bekannt gegeben werden.

Das Dissertationskomitee wird vom Dekan des Graduiertenkollegs auf Empfehlung der Abteilung oder des Programms des Studenten ernannt. Das Verteidigungskomitee besteht aus mindestens fünf Personen, von denen eine von außerhalb ihres Programms stammen muss. Der Vorsitzende des Ausschusses muss ein ordentliches Mitglied der UIC Graduate Faculty sein. Mindestens zwei Mitglieder des Ausschusses müssen Dozenten an der UIC sein; Mindestens eines muss von außerhalb des Studiengangs stammen, zu dem auch Dozenten anderer UIC-Abteilungen oder -Hochschulen gehören können. Das externe Mitglied kann auch von außerhalb der Universität sein, In diesem Fall muss das Mitglied gleichwertige akademische Standards nachweisen; Der Lebenslauf der Mitglieder muss dem Empfehlungsformular des Ausschusses beiliegen. Ein Empfehlungsformular des Ausschusses muss drei Wochen vor der Verteidigung der Dissertation beim Graduiertenkolleg eingereicht werden. Die Unterschrift des Abteilungsleiters oder Direktors des Graduiertenstudiums ist auf dem Empfehlungsformular des Ausschusses erforderlich. Nach der Verteidigung muss das Prüfungsberichtsformular ausgefüllt und vom Ausschuss unterzeichnet werden, Die Ausschussabstimmung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.“ Ein Kandidat kann nicht bestanden werden, wenn mehr als eine Stimme „Fail“ gemeldet wird. Das Prüfungsberichtsformular muss an das Graduiertenkolleg gesendet werden, bevor ein Student die Anforderungen der Dissertation erfüllt.

Alle Kandidaten für den EdD-Abschluss müssen einen Berater haben, der Mitglied der UIC Graduate Faculty ist. Der Berater gilt als primärer Leser des endgültigen Promotionsprojekts. Die Verteidigung muss der akademischen Gemeinschaft der Universität offen stehen und eine Woche vor ihrem Auftreten öffentlich bekannt gegeben werden.

Der Promotionsprojektausschuss wird vom Dekan des Graduiertenkollegs auf Empfehlung der Abteilung oder des Programms des Studenten ernannt. Der Verteidigungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen. Ein Mitglied von außerhalb ihres Programms ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Der Vorsitzende des Ausschusses muss ein ordentliches Mitglied der UIC Graduate Faculty sein. Drei Wochen vor Beginn des Promotionsvorhabens muss dem Graduiertenkolleg ein Empfehlungsformular des Ausschusses vorgelegt werden. Die Unterschrift des Abteilungsleiters oder Direktors des Graduiertenstudiums ist auf dem Empfehlungsformular des Ausschusses erforderlich. Nach der Verteidigung muss das Prüfungsberichtsformular ausgefüllt und vom Ausschuss unterzeichnet werden, Die Ausschussabstimmung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.“ Ein Kandidat kann nicht bestanden werden, wenn mehr als eine Stimme „Fail“ gemeldet wird. Das Prüfungsberichtsformular muss an das Graduiertenkolleg gesendet werden, bevor ein Student die Anforderungen der Dissertation erfüllt.

Anmeldung

Die Studierenden müssen kontinuierlich ab dem Semester, in dem die Vorprüfung abgelegt wird, bis zum Semester einer erfolgreichen Verteidigung (nicht Abschluss) registriert sein, ausgenommen Sommersemester, es sei denn, die Verteidigung findet während eines Sommersemesters statt. Wenn die Dissertationsverteidigung nach Ablauf eines Semesters erfolgt, muss sich der Student bis zum Austrittsdatum des folgenden Semesters (achtwöchiges Semester im Sommer) nicht registrieren, wenn der Student in dem gerade abgelaufenen Semester registriert war. Studierende, die sich nach bestandener Vorprüfung nicht wie oben beschrieben kontinuierlich anmelden, müssen die Vorprüfung möglicherweise erneut ablegen.

Fristen:
Eine endgültige, genehmigte und verteidigte elektronische Kopie der Dissertation muss spätestens zum Stichtag des Graduiertenkollegs für diesen Begriff beim Graduiertenkolleg eingereicht werden. Doktorandinnen und Doktoranden, die ihre Dissertation erfolgreich verteidigen und die Abschlussarbeit nach Ablauf der Frist beim Graduiertenkolleg einreichen, werden im nächsten Semester ihren Abschluss machen.

Veröffentlichungsgebühr:
Im Anschluss an die Abschlussprüfung und die Annahme der Dissertation ist eine Publikationsgebühr zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch zur Abschlussarbeit.

Fristen

Studierende, die mit einem Master-Abschluss am Graduiertenkolleg zugelassen sind oder das Graduiertenkolleg nach Abschluss des Master-Studiums an der UIC fortsetzen, müssen die Abschlussvoraussetzungen innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nach der Erstregistrierung als Doktorand erfüllen. Studierende, die ohne Master-Abschluss zum Graduiertenkolleg zugelassen sind und direkt promovieren, müssen die Studienanforderungen innerhalb von neun aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nach der Erstregistrierung als Doktorand erfüllen. Studenten, die nicht innerhalb dieser Fristen ihren Abschluss machen, werden wegen Nichtfortschritts vom Graduiertenkolleg entlassen. Die vom Programm und vom Graduiertenkolleg genehmigte Beurlaubung wird nicht auf die Studienzeit angerechnet (siehe Beurlaubung (PDF)).

Beginn

Die Teilnahme am Beginn ist freiwillig. Da Doktorandinnen und Doktoranden von ihrem Forschungsberater bei der Zeremonie individuell anerkannt und anerkannt werden, müssen sie dem Graduiertenkolleg mitteilen, ob sie teilnehmen werden oder nicht. Die jährlichen Anfangsübungen im Mai erkennen alle Studenten an, die in den letzten drei Semestern einen Abschluss erhalten haben. Weitere Informationen.

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