Maybaygiare.org

Blog Network

Allgemeine Installationsanforderungen, Teil XX

Eine Möglichkeit, Menschen vor Gefahren durch den Stromverbrauch zu schützen, besteht darin, sicherzustellen, dass genügend Arbeitsraum vor und um elektrische Geräte vorhanden ist. Artikel 110.26 des National Electrical Code (NEC) enthält Spezifikationen für die Abmessungen des Arbeitsraums, die für alle elektrischen Geräte erforderlich sind. Dieser Arbeitsraum muss auch aufrechterhalten werden, um einen schnellen und sicheren Betrieb und die Wartung solcher Geräte zu ermöglichen. Die Mindestabmessungen für Tiefe, Breite und Höhe des Arbeitsraums sind in 110 enthalten.26 Buchstaben A Nummer 1, A Nummer 2 und A Nummer 3.

Das Maß für die Höhe des Arbeitsraums für Geräte, die mit 600 Volt (V), nominal oder weniger gegen Erde betrieben werden und wahrscheinlich eine Prüfung, Einstellung, Wartung oder Wartung erfordern, während sie unter Spannung stehen, muss 110.26 (A) (3) entsprechen. Der Arbeitsraum muss frei sein und sich von der Stufe, dem Boden oder der Plattform bis zu einer Höhe von 61/2 Fuß oder der Höhe der Ausrüstung erstrecken, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die elektrische Ausrüstung selbst hat möglicherweise eine Höhe, die kleiner als 61/2 Fuß ist, aber, wenn sie angebracht wird, also ist die Spitze der Ausrüstung höher als 61/2 Fuß, ist die minimale Arbeitsraumhöhe die Ausrüstungshöhe.

Zum Beispiel wird ein Panelboard neben einem Trennschalter (Sicherheitsschalter) an einer Betonblockwand installiert. Die tatsächliche Panelboard-Höhe beträgt 5 Fuß, 4 Zoll, aber es ist 20 Zoll vom Boden entfernt montiert. Die Oberseite des Panelboards befindet sich 84 Zoll (7 Fuß) über dem Boden. In dieser Installation ist kein Leistungsschalter (in seiner höchsten Position) mehr als 6 Fuß, 7 Zoll über dem Boden. Daher entspricht diese Installation 404.8(A). Die Oberseite des Trennschalters befindet sich nur 72 Zoll (6 Fuß) über dem Boden. Da die Oberseite des Panelboards mehr als 61/2 Fuß über dem Boden liegt, ist die minimale Arbeitsraumhöhe, die für dieses Panelboard erforderlich ist, die Höhe des Panelboards. Die für diesen Trennschalter erforderliche Mindestarbeitshöhe beträgt 61/2 Fuß (siehe Abbildung 1).

Der zweite Satz in 110.26 (A) (3) besagt, dass innerhalb der Höhenanforderungen dieses Abschnitts andere Geräte, die sich oberhalb oder unterhalb der elektrischen Ausrüstung befinden, über die Vorderseite der Ausrüstung hinausragen können, der Tiefenunterschied darf jedoch nicht mehr als 6 Zoll betragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die anderen Geräte mit der elektrischen Installation verbunden sein müssen.

Beispielsweise werden zwei Panelboards über einem Trog (Wireway) montiert. Da die Wanne Leiter für die Paneelboards enthält, ist sie mit der elektrischen Installation verbunden. Jedes Panelboard ist 6 Zoll tief und die Tiefe der Wanne beträgt 12 Zoll. Da der Tiefenunterschied nicht mehr als 6 Zoll beträgt, ist diese Installation zulässig (siehe Abbildung 2).

Innerhalb der Höhenanforderungen von 110.26(A)(3) gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der über oder unter dem elektrischen Gerät zulässigen Gegenstände, solange das andere Gerät mit der elektrischen Installation verbunden ist und nicht mehr als 6 Zoll über die Vorderseite des Geräts hinausragt. Beachten Sie, dass keine Anforderung die elektrische Ausrüstung innerhalb der Höhenanforderungen von 110.26 (A) (3) daran hindert, sich mehr als 6 Zoll über die Vorderseite anderer zugehöriger Geräte hinaus zu erstrecken, es sei denn, die andere Ausrüstung benötigt auch Arbeitsraum.

Beispielsweise wird eine Wanne über einer Schalttafel installiert. Es ist mit der elektrischen Installation verbunden und kann sich daher innerhalb des dedizierten Geräteraums für die Schalttafel befinden. Die Tiefe der Wanne beträgt 12 Zoll und die Tiefe der Schalttafel 24 Zoll. Obwohl die Schalttafel mehr als 6 Zoll über die Vorderseite der Wanne hinausragt, ist die Installation zulässig (siehe Abbildung 3).

Die tatsächliche Tiefe der elektrischen Ausrüstung und der zugehörigen Ausrüstung kann einen Unterschied von mehr als 6 Zoll aufweisen, solange der Tiefenunterschied nach der Installation nicht mehr als 6 Zoll beträgt. Beispielsweise muss ein 4 Zoll tiefes Panelboard über einem 12 Zoll tiefen Trog installiert werden. Die Wanne enthält Leiter für das Paneelboard und ist daher mit der elektrischen Installation verbunden. Wenn das Panelboard direkt an der Wand über dem Trog montiert würde, würde die Installation gegen 110.26 (A) (3) verstoßen, da der Trog 8 Zoll über die Vorderseite des Panelboards hinausragen würde. Die maximale Entfernung, die über das Panelboard hinausragen kann, beträgt 6 Zoll. Bei dieser Installation wird ein 2-Zoll-Vierkant-Stahlrohr an der Wand montiert und das Panelboard wird am Rohr montiert. Nachdem das Panelboard 2 Zoll von der Wand entfernt installiert wurde, beträgt der Tiefenunterschied nicht mehr als 6 Zoll. Da die Wanne nach der Installation nicht mehr als 6 Zoll über die Vorderseite des Paneelboards hinausragt, ist diese Installation zulässig (siehe Abbildung 4).

Eine alte gängige Praxis war es, einen Transformator auf dem Boden vor einem Panelboard zu installieren. Im NEC von 1996 wurde in Abschnitt 110-16 (a) ein Satz hinzugefügt, der sich auf Arbeitsabstände bezieht und andere Geräte innerhalb des Arbeitsraums zulässt. Neben einer Reihe von Überarbeitungen dieses Abschnitts in der Ausgabe 1999 wurde der Abschnitt von 110-16 auf 110-26 umnummeriert.

Im NEC 1999 umfasste ein neuer Unterabschnitt die Arbeitsraumhöhe. Die Anforderung wurde geändert, damit andere mit der elektrischen Installation verbundene Geräte über oder unter der elektrischen Ausrüstung installiert werden können, solange sie nicht mehr als 6 Zoll über die Vorderseite der Ausrüstung hinausragen. Obwohl dies zuvor zulässig war, ist die Installation eines Transformators auf dem Boden vor einer Schalttafel nicht mehr zulässig, es sei denn, die Vorderseite des Transformators erstreckt sich nicht mehr als 6 Zoll vor der Schalttafel (siehe Abbildung 5).

Der Abschnitt Arbeitsraumhöhe enthält zwei Ausnahmen. Die erste betrifft bestehende Wohneinheiten, in denen Servicegeräte oder Panelboards, die 200 Ampere nicht überschreiten, in Räumen mit einer Arbeitsraumhöhe von weniger als 61 ⁄ 2 Fuß zulässig sind.

Die zweite Ausnahme war neu im NEC 2011. Zähler, die in Zählersteckdosen installiert sind, dürfen über die anderen Geräte hinausragen. In diesem Abschnitt heißt es, dass die Zählersteckdose die Regeln dieses Abschnitts befolgen muss.

Beispielsweise wurde eine Zählersteckdose (Zählersockel) über einer wetterfesten Schalttafel installiert. Die tiefe der meter basis und die outdoor panelboard sind 4 zoll. Der Zähler des Versorgungsunternehmens erstreckt sich um 8 Zoll über die Vorderseite der Zählerbasis hinaus. Da die Meterbasis und das Panelboard die gleiche Tiefe haben, erstreckt sich der Zähler des Versorgungsunternehmens um 8 Zoll über die Vorderseite des Panelboards hinaus. Ohne 110.26(A)(3) Ausnahme Nr. 2, diese Installation wäre ein Verstoß. Da Zähler, die in Zählersteckdosen installiert sind, jedoch mehr als 6 Zoll über die Schalttafel hinausragen können, ist diese Installation zulässig (siehe Abbildung 6).

Die Kolumne des nächsten Monats setzt die Diskussion der Anforderungen an die elektrische Installation fort.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.