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Ein Visum

A-1Edit

Das A-1-Visum wird Botschaftern gewährt, Minister, Diplomaten, Konsularbeamte, und ihre unmittelbaren Familienangehörigen. Während Regierungsbeamte normalerweise kein A-1-Visum erhalten, wenn sie zu nicht offiziellen, nichtstaatlichen Zwecken reisen, qualifizieren sich Staats- und Regierungschefs immer und müssen unabhängig von ihrem Reisezweck ein A-Visum beantragen. Besucher mit einem A-1-Visum können nach US-amerikanischem Recht nicht wegen eines Verbrechens vor Gericht gestellt werden und können unbegrenzt oft in das und aus dem Land reisen. Es gibt keine maximale Aufenthaltsdauer für Personen, die mit einem A-1-Visum zugelassen sind, und es ist nicht erforderlich, einen ausländischen Wohnsitz zu unterhalten.

A-2Edit

Das A-2 Visum wird an bestimmte Regierungsbeamte gewährt, Angestellte, ihre unmittelbaren Familien, und ihre technischen und Support-Mitarbeiter. Dies schließt Militärangehörige ein, die aus Gründen reisen, die nicht mit der NATO zusammenhängen. Zu den Personen, die normalerweise unter einem A-2-Visum zugelassen sind, gehören:

  • Personen, die reisen, um bei einem Konsulat oder einer Botschaft in den USA zu arbeiten
  • Personen, die auf schriftlichen Antrag ihres Heimatlandes in die USA reisen
  • Mitglieder ausländischer Militärs, die in US-Militäreinrichtungen stationiert sind
  • Vertreter der Afrikanischen Union oder der Europäischen Union

Die Aufenthaltsdauer für Inhaber eines A-2-Visums ist maximal auf 5 Jahre (keine Verlängerung möglich) begrenzt und es ist nicht erforderlich, einen ausländischen Wohnsitz zu unterhalten.

EIN-3Edit

Das A-3 Visum wird Begleiter gewährt, Diener, und Mitarbeiter von denen in den USA unter A-1 oder A-2 Visa. A-3-Empfänger fallen in zwei Kategorien: diejenigen, die von der Heimatregierung des Hauptantragstellers bezahlt werden, und Hausangestellte, die vom Hauptantragsteller selbst bezahlt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt drei Jahre, und Einzelpersonen sind von US-Steuern befreit.

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