SECTION .0200 – EXAMINATIONS
.0201. REQUIREMENTS FOR ALL EXAMINATION APPLICANTS
.0202. EXPERIENCE
.0203. EXAMINATION SCOPE
.0204. EXAMINATIONS
.0205. MINIMUM PASSING GRADE
.0206. REGULAR SEMI-ANNUAL EXAMINATIONS
.0207. APPLICATION FOR REGULAR SEMI-ANNUAL EXAMINATIONS
.0208. SPECIALLY ARRANGED EXAMINATIONS
.0209. FEES
.0210. APPLICATIONS DULY FILED
.0211. WAITING PERIOD BETWEEN EXAMINATIONS
.0201. VORAUSSETZUNGEN FÜR ALLE PRÜFUNGSBEWERBER
(a) Um eine Prüfung in einer elektrischen Vertragslizenzklassifizierung abzulegen, muss der Antragsteller:
(1) mindestens 18 Jahre alt sein;
(2) den erforderlichen ordnungsgemäß eingereichten Antrag gemäß Regel einreichen .0210;
(3) Reichen Sie mit dem Antrag schriftliche Erklärungen von mindestens zwei Personen ein, die den guten Charakter des Antragstellers bestätigen; und
(4) Erfüllen Sie alle anderen Anforderungen gemäß Absatz (b) dieser Regel.
(b) Prüfungsbewerber müssen die folgenden Anforderungen für die angegebenen Lizenzklassifizierungen erfüllen:
(1) Eingeschränkte Klassifizierung. Ein Bewerber muss mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein.
(2) Zwischenklassifikation. Ein Bewerber muss mindestens vier Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert.0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens zweieinhalb Jahre primäre Erfahrung sein müssen. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein.
(3) Unbegrenzte Klassifizierung. Ein Bewerber muss:
(A) mindestens fünf Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens vier Jahre primäre Erfahrung sein müssen. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein.
(B) Reichen Sie mit dem Antrag schriftliche Erklärungen von mindestens zwei Personen ein, die sich mit der elektrischen Erfahrung des Antragstellers auskennen und die Fähigkeit des Antragstellers bescheinigen, alle elektrischen Verdrahtungs- oder Elektroinstallationsarbeiten zu überwachen und zu leiten, die von einem Elektrovertragsunternehmen im Vereinigten Königreich durchgeführt werden.
(4) Einfamilienhaus freistehende Wohnwohnung (SP-SFD) Klassifizierung. Ein Bewerber muss mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein.
(5) Spezielle eingeschränkte Brandmelde- / Niederspannungsklassifizierung (SP-FA /LV). Ein Bewerber muss mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein. Ein Antragsteller in dieser Klassifizierung kann auch anerkennenswerte Erfahrung für den Dienst in einer der in der Regel aufgeführten Funktionen erhalten.0202, die die Anmelderin im Niederspannungsbereich gewonnen hat.
(6) Spezielle eingeschränkte Aufzug (SP-EL) Klassifizierung. Ein Bewerber muss:
(A) mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primär sein
Erfahrung. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein. Ein Antragsteller in dieser Klassifizierung kann auch
anerkennbare Erfahrung für den Dienst in einer der in der Regel aufgeführten Funktionen erhalten .0202, die der Antragsteller im
Aufzugsfeld erworben hat, und;
(B) in die Bewerbung Informationen aufnehmen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller hauptsächlich beschäftigt ist oder regelmäßig beschäftigt ist und
wird die gelistete qualifizierte Person für eine Firma sein, die in erster Linie im Aufzugsbereich tätig.
(7) Spezielle eingeschränkte Sanitär- und Heizungsklassifizierung (SP-PH). Ein Bewerber muss:
(A) mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein. Ein Antragsteller in dieser Klassifizierung kann auch anerkennenswerte Erfahrung für den Dienst in einer der in der Regel aufgeführten Funktionen erhalten.0202, die der Antragsteller im Bereich Sanitär, Heizung oder Klimaanlage erworben hat.
(B) Fügen Sie in den Antrag Informationen ein, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in erster Linie in einem rechtmäßigen Sanitär-, Heizungs- oder Klimaanlagengeschäft in diesem Staat tätig ist oder regelmäßig von einer gelisteten qualifizierten Person beschäftigt wird.
(8) Spezielle Klassifizierung der eingeschränkten Grundwasserpumpe (SP-WP). Ein Bewerber muss:
(A) mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein. Ein Antragsteller in dieser Klassifizierung kann auch anerkennenswerte Erfahrung für den Dienst in einer der in der Regel aufgeführten Funktionen erhalten.0202, die der Antragsteller auf dem Gebiet der Grundwasserpumpen erworben hat, und
(B) in den Antrag Informationen aufnehmen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in erster Linie in einem rechtmäßigen Grundwasserpumpengeschäft in diesem Staat tätig ist oder regelmäßig bei diesem beschäftigt ist und die gelistete qualifizierte Person für ein Unternehmen sein wird, das in erster Linie in einem rechtmäßigen Grundwasserpumpengeschäft in diesem Staat tätig ist.
(9) Spezielle Klassifizierung für eingeschränkte elektrische Zeichen (SP-ES). Ein Bewerber muss:
(A) mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein. Ein Antragsteller in dieser Klassifizierung kann auch anerkennenswerte Erfahrung in einer der in der Regel aufgeführten Funktionen erhalten.0202, die der Antragsteller auf dem Gebiet der elektrischen Schilder erworben hat, und
(B) in den Antrag Informationen aufnehmen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in erster Linie in einem rechtmäßigen Geschäft mit elektrischen Schildern in diesem Staat tätig ist oder regelmäßig bei diesem Unternehmen beschäftigt ist und die gelistete qualifizierte Person für ein Unternehmen sein wird, das in erster Linie in einem rechtmäßigen Geschäft mit elektrischen Schildern tätig ist.
(10) Spezielle Klassifizierung für eingeschränkte Schwimmbäder (SP-SP). Ein Bewerber muss:
(A) mindestens zwei Jahre Erfahrung haben, wie in der Regel definiert .0202 dieses Abschnitts, von denen mindestens ein Jahr primäre Erfahrung sein muss. Das Gleichgewicht der Erfahrung kann primär, sekundär oder beides sein. Ein Antragsteller in dieser Klassifizierung kann auch anerkennenswerte Erfahrung für den Dienst in einer der in der Regel aufgeführten Funktionen erhalten.0202, die der Antragsteller im Schwimmbadbereich erworben hat, und;
(B) Fügen Sie in den Antrag Informationen ein, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in erster Linie in einem rechtmäßigen Schwimmbadgeschäft in diesem Staat tätig ist oder regelmäßig von dieser angestellt ist und die gelistete qualifizierte Person für ein Unternehmen sein wird, das in erster Linie in diesem Staat tätig ist.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4; 87-44;n: Eff. 1. Oktober 1988; Geänderter Eff. 1. Oktober 2017; 1. Januar 2010; 1. März 1999; 1. Februar 1990.
.0202. ERFAHRUNG
(a) Primär. Wie in diesem Kapitel verwendet, Primäre Erfahrung bedeutet Arbeitserfahrung, die der Antragsteller während seiner direkten Tätigkeit bei der Installation von elektrischen Leitungen und Geräten, die dem National Electrical Code unterliegen, oder damit in direktem Zusammenhang stehenden Arbeitstätigkeiten gesammelt hat. Beispiele für die Kapazität, in der eine Person arbeiten kann, um Primärerfahrung zu sammeln, und die Prozentsätze für anrechnbare Primärerfahrung lauten wie folgt:
Bei der Berechnung der kumulierten Primärerfahrung entsprechen insgesamt 2.000 Stunden einem anrechnbaren Jahr. Die Gesamtzahl der anrechenbaren Jahre wird berechnet, indem die Gesamtstunden der primären Erfahrung durch 2.000 dividiert werden. Beispiel: Der Antragsteller hat insgesamt 7.200 Stunden Primärerfahrung in Primärkapazität gearbeitet.
- Geselle Elektriker oder Elektriker Mechaniker, beide bedeuten das gleiche: 100%
- elektrischer Vorarbeiter: 100%
- elektrischer allgemeiner Vorarbeiter: 100%
- elektrischer Superintendent: 100%
- elektrischer allgemeiner Superintendent: 100%
- Schätzer für lizenzierten Elektrounternehmer: 100 %
- vom State Department of Insurance als solcher anerkannter elektrischer Inspektor: 100 %
- Zeit eines professionellen Ingenieurs, der für die Überwachung von Folgeprojekten über den Lieferort hinaus in Elektrotechnik, Konstruktion oder Beratung verantwortlich ist: 100%
- Vollzeit-Ausbilder, der National Electrical Code, NFPA 72 und verwandte elektrische Kurse an einem College, einer Universität, einem Community College, einem technischen Institut, einer High School oder einer Berufsschule unterrichtet: 80%
- Elektrikergeselle oder Elektrikermechaniker, die in einer Vollzeit-Elektrowartungsabteilung beschäftigt sind: 100%
- Zeit, die ein Elektrikergeselle oder Elektrikermechaniker, der regelmäßig in einer anderen als einer Vollzeit-Elektrowartungsabteilung beschäftigt ist, tatsächlich für die elektrische Wartung aufgewendet hat: 100%
- Militärperson mit einer Elektrikerbewertung oder einem Elektrikerrang von mindestens E-4, die an Land elektrische Installationen durchführt, die den Arbeiten eines Elektrounternehmers ähnlich oder gleichwertig sind: 100%
- elektrische Installationen, die der Arbeit eines Elektrounternehmers ähnlich oder gleichwertig sind: 100%
- Zeit, die tatsächlich in Teilzeit- oder Nebenarbeiten in einer primären Erfahrungskategorie verbracht wurde: 100%
- Zeit, die tatsächlich für die Installation oder Wartung von Feueralarm- / Niederspannungssystemen aufgewendet wurde: 100%
- Zeit als Inhaber der NICET-Zertifizierung auf NFPA 72 Level I, II, III oder IV, die nur für Feueralarm-Niederspannung gilt: 100%
7.200 = 3,6 Jahre anerkennbare primäre Berufserfahrung
2.000
(b) Sekundär. Wie in diesem Kapitel verwendet, Sekundäre Erfahrung bedeutet Berufserfahrung, die während einer Arbeit oder Ausbildung im Zusammenhang mit der Installation von elektrischen Leitungen und Geräten gesammelt wurde, die dem National Electrical Code unterliegen. Beispiele für die Art der Arbeit oder Ausbildung, in der sich eine Person engagieren kann, um anerkennbare sekundäre Erfahrung zu sammeln, und die Prozentsätze für anerkennbare sekundäre Erfahrung sind wie folgt:: 100%
Bei der Berechnung der kumulierten sekundären Erfahrung entsprechen insgesamt 2.000 Stunden einem anrechenbaren Jahr. Die Gesamtzahl der anrechnbaren Jahre wird berechnet, indem der Prozentsatz der anrechnbaren sekundären Berufserfahrung angewendet und die verbleibenden Stunden durch 2 000 dividiert werden. Beispiel: Der Bewerber hat 1.000 Stunden Berufserfahrung als Helfer oder regulärer Lehrling und 2.200 Stunden Erfahrung, während er in einem genehmigten Lehrlingsausbildungsprogramm eingeschrieben ist: 1.000 Stunden bei 80 Prozent = 800 Stunden sekundäre Erfahrung; 2.200 Stunden bei 100 Prozent = 2.200 Stunden sekundäre Erfahrung;
2.200 + 800 = 1,5 Jahre anerkennbare sekundäre Erfahrung
2.000
(c) Andere Erfahrung. Der Vorstand genehmigt andere Erfahrungen, die er für gleichwertig oder ähnlich hält wie die in dieser Regel definierte primäre oder sekundäre Erfahrung.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4;n: Eff. 1. Oktober 1988; Geänderter Eff. 1. Oktober 2017; 1. Januar 2010; 1. März 1999.
.0203. PRÜFUNGSUMFANG
(a) Allgemein. Zusätzlich zu den in G.S. 87-42, Qualifikationsprüfungen für jede Lizenzklassifizierung umfassen Genehmigungs- und Inspektionsanforderungen, Geschäftspraktiken und die für elektrische Verträge geltenden Statuten und Regeln von North Carolina.
(b) Variation im Umfang. Die Prüfungen für jede Lizenzklassifizierung basieren auf einem technischen und praktischen Kenntnisstand in Bezug auf die sichere und ordnungsgemäße Installation elektrischer Arbeiten und Geräte, der den nach jeder Lizenzklassifizierung genehmigten elektrischen Vertragsarbeiten entspricht.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4;n: Eff. 1. Oktober 1988; Geänderter Eff. 1. März 1999; 1. April 1993.
.0204. PRÜFUNGEN
(a) Alle vom Vorstand für jede Lizenzklassifizierung durchgeführten Eignungsprüfungen sind schriftliche oder computergestützte Prüfungen und müssen vom zugelassenen Antragsteller persönlich abgelegt werden, nachdem der Antragsteller die in den Regeln in diesem Unterkapitel enthaltenen Prüfungsanforderungen erfüllt hat.
(b) Nach Genehmigung eines Antragstellers gemäß dieser Geschäftsordnung stellt die Kammer dem Antragsteller eine Mitteilung über die Prüfungsberechtigung zur Verfügung, die für einen Zeitraum von drei Monaten und für die einmalige Durchführung der Eignungsprüfung gültig ist. Nach Erhalt einer Mitteilung der Prüfungsberechtigung durch den Vorstand, Der Antragsteller muss die Prüfung planen, indem er sich an den Vorstand oder den autorisierten Testdienst wendet. Der Antragsteller wird für die Prüfung geplant werden, durch den Vorstand und den Vorstand oder autorisierten Prüfdienst wird das Datum bestätigen, Zeit und Ort.(c) Eine Mindestnote von 70 von 100 möglichen Punkten ist erforderlich, um eine vom Vorstand verwaltete Eignungsprüfung zu bestehen.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4;n: Eff. 1. Oktober 1988;
Vorübergehend geändert Eff. 31. August 2001.
Geänderte Eff. 1. Oktober 2017; 1. Juli 2011; 1. Januar 2006; 18. Juli 2002.
.0205. MINIMUM PASSING GRADE (AUFGEHOBEN)
.0206. REGELMÄßIGE HALBJÄHRLICHE PRÜFUNGEN (AUFGEHOBEN)
.0207. ANTRAG AUF REGELMÄßIGE HALBJÄHRLICHE PRÜFUNGEN (AUFGEHOBEN)
.0208. SONDERPRÜFUNGEN (AUFGEHOBEN)
Anamnese: Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4; 87-44;n: Eff. 1. Oktober 1988;
Geänderte Eff. 1. August 1999 (Art.0208); 1. Februar 1996 (Art.0207); 1. April 1993 (Art.0206);
1. Februar 1990 (Regel .0208);
Vorübergehende Änderung Eff. 31. August 2001;
Aufgehoben Eff. 1. Juli 2011.
.0209. GEBÜHREN
(a) Die Anmelde- und Prüfungsgebühr für Eignungsprüfungen beträgt für alle Klassifikationen neunzig Dollar (90,00 USD).
(b) Die Gebühr für die Überprüfung einer fehlgeschlagenen Prüfung beträgt fünfundzwanzig Dollar ($ 25.00). Alle Bewertungen werden vom Vorstand oder Personal überwacht.
(c) Die Prüfungsgebühren für Prüfungen in allen Klassifikationen und die Gebühren für Prüfungsüberprüfungen sind in Form von Bargeld, Scheck, Zahlungsanweisung, Visa oder Mastercard an die Kammer zu entrichten und den jeweiligen Anträgen bei Einreichung bei der Kammer beizufügen.
(d) Prüfungsgebühren, die mit Anträgen auf Eignungsprüfungen eingehen, werden von der Kammer einbehalten, es sei denn:
(1) Eine Anmeldung wird nicht wie in der Regel vorgeschrieben eingereicht .0210 dieses Abschnitts, in welchem Fall die Prüfungsgebühr von sechzig Dollar ($ 60.00) zurückzusenden und der Antrag zurückzusenden; oder
(2) Der Anmelder nimmt während des Zeitraums, für den der Antrag gestellt wurde, nicht an der Prüfung teil, stellt einen schriftlichen Antrag auf Erstattung unter Angabe mildernder Umstände, und die Kammer stellt mildernde Umstände fest.
(e) Prüfungsgebühren sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Anmelder stellt einen schriftlichen Antrag auf Erstattung, in dem mildernde Umstände dargelegt werden, und die Kammer stellt mildernde Umstände fest.
(f) Eine von der Kammer einbehaltene Gebühr wird nicht für die Zahlung einer zukünftigen Prüfungsgebühr oder Prüfungsüberprüfung angerechnet.(g) Mildernde Umstände für die Zwecke der Absätze (d) (2) und (e) dieser Regel sind Krankheit, Körperverletzung oder Tod des Antragstellers oder Tod des Ehepartners, Kindes, Elternteils oder Geschwisters des Antragstellers oder eine Störung des Transports des Antragstellers zum vorgesehenen Ort der Prüfung oder Prüfungsüberprüfung.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4; 87-44;n: Eff. 1. Oktober 1988;
Geänderte Eff. 1. Juli 2016; 1. Mai 1998; 1. Juli 1989;
Temporäre Änderung Eff. 30. Juni 2000;
Vorübergehend geänderte Eff. 31. August 2001;
Geänderte Eff. 1. Juli 2011; 1. Januar 2008; 4. Dezember 2002.
.0210. ORDNUNGSGEMÄß EINGEREICHTE ANMELDUNGEN
Prüfungen Anmeldungen gelten als ordnungsgemäß eingereicht, wenn der Anmelder einen Antrag bei der Kammer auf einem von der Kammer bereitgestellten Formular zusammen mit der Prüfungsgebühr gemäß Regel eingereicht hat.0209 dieses Abschnitts und Informationen, die ausreichen, um die für die betreffende Klassifizierung geltenden Mindestprüfungsanforderungen zu erfüllen. Mit der Einreichung eines Antrags beim Board ermächtigt ein Anmelder den Board oder die Mitarbeiter des Boards, die zu oder zur Unterstützung seines Antrags eingereichten Informationen in irgendeiner Weise zu überprüfen, die der Board oder die Mitarbeiter für notwendig und angemessen halten. Der Vorstand oder der Stab entscheidet, ob Anträge ordnungsgemäß eingereicht werden, bearbeitet alle Anträge und sendet alle nicht ordnungsgemäß eingereichten Anträge zurück.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4; 87-44;n: Eff. 1. Oktober 1988;
Vorübergehend geändert Eff. 31. August 2001;
Geänderte Eff. 1. Juli 2011; 18. Juli 2002.
.0211. WARTEZEIT ZWISCHEN DEN PRÜFUNGEN
(a) Eine Person, die eine Eignungsprüfung nicht besteht, kann erst drei Monate nach dem Datum der nicht bestandenen Prüfung an einer weiteren Prüfung derselben Einstufung teilnehmen.(b) Eine Person gilt jedes Mal als neuer Antragsteller, wenn sie sich für eine Prüfung bewirbt, und sie muss einen Antrag stellen, in dem die in GS 87-42 und den Regeln angegebenen Informationen angegeben sind.0201 und .0202 des Unterkapitels und entrichten die erforderliche Anmelde- und Prüfungsgebühr. Antragsformulare finden Sie auf der Website des Boards unter www.ncbeec.org/need-a-form/.
Gesetzliche Behörde G.S. 87-42; 87-43.3; 87-43.4;n: Eff. 1. Oktober 1988;
Geänderte Eff. 1. Juli 2016; 1. Juli 2011; 1. Januar 2006.