Bitte lesen Sie dieses Informationsblatt von GOSH zusammen mit der vom Hersteller bereitgestellten Patienteninformationsbroschüre (PIL). Wenn Sie keine Kopie der Packungsbeilage des Herstellers haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Apotheker. Einige Produkte haben keine Genehmigung für das Inverkehrbringen (Lizenz) als Arzneimittel und daher gibt es keine PIL.Insbesondere bei Kindern kann es zu Informationskonflikten zwischen der Patienteninformationsbroschüre (PIL) des Herstellers und den Anleitungen von GOSH und anderen Gesundheitsdienstleistern kommen. Zum Beispiel können einige Hersteller in der Packungsbeilage empfehlen, dass ein Arzneimittel nicht an Kinder unter 12 Jahren verabreicht wird. In den meisten Fällen liegt dies daran, dass der Hersteller zunächst Erwachsene für klinische Studien rekrutiert und daher die Erstzulassung (Lizenz) nur Erwachsene und ältere Kinder umfasst. Für neue Arzneimittel muss der Hersteller dann Kinder und Neugeborene für Studien rekrutieren (es sei denn, das Arzneimittel wird nicht bei Kindern und Neugeborenen angewendet) und anschließend die PIL mit den genehmigten Informationen ändern. Ältere Arzneimittel können bei Kindern seit vielen Jahren ohne Probleme wirksam angewendet werden, der Hersteller war jedoch nicht verpflichtet, Daten zu sammeln und die Lizenz zu ändern. Dies bedeutet nicht, dass es für Kinder und Jugendliche unsicher ist, ein solches Arzneimittel ‚off-license/off-label‘ zu verschreiben. Wenn Sie jedoch Bedenken hinsichtlich etwaiger Informationskonflikte haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, dem medizinischen Fachpersonal oder Apotheker.
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