I. RICHTLINIE für NICHTANSÄSSIGE Studiengebühren
Die Universität von Alabama definiert und bestimmt den Wohnsitz zu Studienzwecken.Alle Schüler, die aus einem anderen Staat ausschließlich oder hauptsächlich zum Zweck des Schulbesuchs in den Bundesstaat Alabama kommen, werden zu Studienzwecken als gebietsfremde Schüler betrachtet.
Während des Zulassungsverfahrens ist die standardmäßige Wohnsitzklassifizierung nicht ansässig, wenn Informationen außerhalb des Staates eingehen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf: Transkripte, Adressen oder andere Elemente, die im Zulassungsantrag enthalten sind. Die Einstufung außerhalb des Staates bleibt für die Dauer der Bildungskarriere des Schülers bestehen, es sei denn, es liegen geeignete Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass der Schüler zu Unterrichtszwecken im Sinne dieser Richtlinie ansässig ist.Daher wird die Einstufung von Studenten als gebietsfremde bei allen Registrierungen an der Universität unverändert fortgesetzt, es sei denn und bis zufriedenstellende Nachweise dafür erbracht werden, dass sich der Grund des Studenten, in den Bundesstaat Alabama zu kommen und dort zu bleiben, in dem Maße geändert hat, in dem die Änderungen die Kriterien dieser Richtlinie erfüllen.
Für unabhängige Studenten wird die Residenzklassifizierung anhand ihrer Fähigkeit bestimmt, klar und überzeugend zu dokumentieren, dass sie die unten zusammengefassten Kriterien erfüllen. Die Wohnsitzklassifizierung von Minderjährigen und unterhaltsberechtigten Studenten basiert ausschließlich auf ihrer / ihren unterstützenden Person (en).
Ein ansässiger Student für die Zwecke des Unterrichts ist einer, der eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Ist ein regulärer Vollzeitangestellter (nicht befristet, Vollzeit) der University of Alabama, wie von der University of Alabama Department of Human Resources vor dem letzten Unterrichtstag des betreffenden akademischen Semesters überprüft, oder ist der Ehegatte eines solchen Mitarbeiters;
- Ist in der Lage, eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung im Bundesstaat Alabama nachzuweisen und diese Beschäftigung vor dem letzten Unterrichtstag des betreffenden akademischen Semesters aufzunehmen, oder ist der Ehegatte eines solchen Arbeitnehmers. Der Besitz eines Unternehmens in Alabama oder der Besitz einer Alabama Business License qualifiziert sich nicht als Vollzeitbeschäftigung im Bundesstaat Alabama;
- Ist ein Veteran oder Mitglied der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und erfüllt mindestens eines der in Abschnitt IV dieser Richtlinie beschriebenen Qualifikationskriterien;
- Zeigt physische Präsenz im Bundesstaat Alabama (oder Lowndes / Noxubee County in Mississippi) mittels eines etablierten, inländischen Wohnsitzes (siehe Abschnitt II. Definitionen) für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr unmittelbar vor dem ersten Unterrichtstag des akademischen Semesters;
- Ist als Graduate Assistant an der University of Alabama beschäftigt, wie von der Graduate School bestimmt;
II. DEFINITIONEN
- Unabhängiger Student: Eine Person, die von ihren Eltern oder einer anderen Person für das Steuerjahr unmittelbar vor dem Antrag auf Resident Classification nicht als unterhaltsberechtigt beansprucht wird und mindestens im letzten Jahr finanzielle Selbstversorgung nachweisen kann. Studenten, die minderjährig sind, wie von Alabama State Law definiert sind nicht berechtigt, unabhängige Studenten für die Zwecke dieser Richtlinie in Betracht gezogen werden.
- Abhängiger Schüler: Es wird angenommen, dass eine Person von ihren Eltern abhängig ist, wenn sie (1) in erster Linie an Bildungsaktivitäten beteiligt war, wie durch die Immatrikulation als Vollzeitstudent zu irgendeinem Zeitpunkt während des letzten Jahres belegt, oder (2) kann nicht nachweisen finanzielle Selbstversorgung für mindestens das letzte Jahr. Alle Schüler unter 24 Jahren gelten als abhängige Schüler, sofern nicht durch entsprechende Unterlagen etwas anderes nachgewiesen wird.
- Inländischer Wohnsitz: Der Ort, an dem sich ein Mann oder eine Frau freiwillig niedergelassen hat, nicht nur zu einem besonderen oder vorübergehenden Zweck, sondern mit der Absicht, ein dauerhaftes Zuhause zu schaffen. In Bezug auf diese Richtlinie wird die Ausübung einer Ausbildung als besonderer oder vorübergehender Zweck angesehen. Darüber hinaus kann die Absicht nicht anekdotischer oder emotionaler Natur sein. Die Absicht muss mit den entsprechenden Unterlagen eindeutig nachgewiesen werden.
- Minderjährig: Eine Person, die aufgrund ihres Alters nicht in der Lage ist, nach Alabama-Recht Verträge abzuschließen. Nach geltendem Recht bedeutet dies eine einzelne Person unter neunzehn (19) und eine verheiratete Person unter achtzehn (18), schließt jedoch eine Person aus, deren nicht volljährige Behinderungen von einem zuständigen Gericht aus einem anderen Grund als der Feststellung eines rechtmäßigen Wohnsitzes in Alabama beseitigt wurden.
- Unterstützende Person: Einer oder beide Elternteile des Schülers (wenn sie zusammen leben) oder wenn sie geschieden sind oder getrennt leben, dann entweder der Elternteil, der die größere finanzielle Unterstützung oder Verantwortung der beiden leistet. Möglicherweise müssen aktuelle Einkommensteuererklärungen und Scheidungsurteile vorgelegt werden. Wenn beide Elternteile verstorben sind oder wenn keiner das Sorgerecht hatte, bedeutet unterstützende Person: gerichtlich bestellter Vormund oder Konservator des Schülers.Veteran: Eine Person, die im aktiven Militär-, Marine- oder Luftdienst gedient hat und unter anderen als unehrenhaften Bedingungen entlassen oder entlassen wurde, wie in 38 U.S.C. 101 (2) angegeben. Der aktive Dienst umfasst den Vollzeitdienst in der Nationalgarde oder eine Reservekomponente, außer dem Vollzeitdienst zu Schulungszwecken.
- Mitglied des Uniformierten Dienstes: „Uniformierte Dienste“ bestehen aus den Streitkräften (Armee, Marine, Luftwaffe, Marine Corps, Küstenwache und Space Force), dem Commissioned Corps der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) und dem Commissioned Corps der Public Health Services.
III. GEBIETSFREMDE NEUEINSTUFUNG
Um als gebietsansässiger Student für Unterrichtszwecke betrachtet zu werden, muss durch klare und überzeugende Beweise nachgewiesen werden, dass:
- Eine bestimmte Adresse oder ein bestimmter Ort innerhalb des Bundesstaates Alabama ist ihr primärer Wohnsitz im Inland; und
- Die spezifische Adresse oder der spezifische Ort innerhalb des Bundesstaates Alabama war mindestens ein Jahr vor dem ersten Unterrichtstag des betreffenden akademischen Semesters ihr Wohnsitz im Inland; und
- Sie beabsichtigen, dort auf unbestimmte Zeit zu bleiben, da sie substantiellere Verbindungen zu Alabama haben als zu jedem anderen Staat; und
- Sie sind nicht in erster Linie zu Bildungszwecken in den Staat gekommen. Studenten, die derzeit in einer Vollzeitkurslast eingeschrieben sind oder die innerhalb des letzten Jahres in einer Vollzeitkurslast eingeschrieben sind, werden voraussichtlich ausschließlich zum Zwecke der Ausbildung in Alabama sein, und deshalb, wird nicht für die Umklassifizierung in Betracht gezogen.
Wenn ein gebietsfremder Student, der eine Neueinstufung anstrebt, ein minderjähriger oder unterhaltsberechtigter Student ist, muss seine / ihre unterstützende (n) Person(en) diese Kriterien erfüllen. Obwohl die Zertifizierung einer Adresse und die Absicht, auf unbestimmte Zeit im Staat zu bleiben, Voraussetzungen für die Feststellung des Status eines Bewohners sind, Die endgültige Bestimmung dieses Status erfolgt durch die Universität durch Bewertung des Vorhandenseins oder Fehlens von Verbindungen zum Bundesstaat Alabama.
IV. VETERANEN UND ANGEHÖRIGE DER STREITKRÄFTE DER Vereinigten STAATEN
Für die Zwecke der Zulassung und des Unterrichts berücksichtigt die University of Alabama, dass der Begriff „ansässiger Student“ eine der folgenden Angaben enthält:
A. Einer, der zum Zeitpunkt der Registrierung eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
1. Militärangehörige im aktiven Dienst zusammen mit ihrem Ehepartner oder unterhaltsberechtigten Kind (ern), die entweder aus anderen Gründen als dem Schulbesuch in Alabama stationiert sind oder deren Wohnsitzstaat in ihrer Urlaubs- und Verdiensterklärung (LES) Alabama ist;
2. War ein Mitglied der Alabama National Guard für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren unmittelbar vor dem akademischen Semester, in dem der Student qualifiziert sich für resident Unterricht, und weiterhin ein Mitglied der Alabama National Guard, während eingeschrieben an der University of Alabama;
3. Erhält oder berechtigt ist, Leistungen im Rahmen der GI-Bill ®- oder Montgomery GI-Bill ®-Programme nach 9/11 oder eines anderen Bundesgesetzes zu erhalten, das die Bildungsleistungen von Veteranen genehmigt, und ist physisch im Bundesstaat Alabama anwesend (wie durch die Dokumentation der physischen Adresse in Alabama während der Einschreibung belegt) und erfüllt mindestens eine der folgenden Bedingungen:
a. Ein Veteran, der sich innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt einer ehrenvollen Entlassung aus einer aktiven Dienstzeit von 90 tage oder mehr;
b. Ein Ehegatte, unterhaltsberechtigtes Kind oder qualifiziertes Pflegekind, das übertragene Leistungen in Anspruch nimmt und sich innerhalb von 3 Jahren nach der ehrenvollen Entlassung des Übernehmers aus einer aktiven Dienstzeit von 90 Tagen oder mehr einschreibt;
c. Ein Ehegatte, unterhaltsberechtigtes Kind oder qualifiziertes Pflegekind, das Leistungen im Rahmen des Marine Gunnery Sergeant John David Fry-Stipendiums in Anspruch nimmt;
d. Ein Ehegatte, unterhaltsberechtigtes kind, oder qualifizierendes Pflegekind, das Leistungen nutzt, die von einem Mitglied des uniformierten Dienstes übertragen wurden, der im aktiven Dienst dient.
4. Ist ein Veteran der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, der gemäß Unterabschnitt 3 oben nicht berechtigt ist, vorausgesetzt, dass der Veteran physisch im Bundesstaat Alabama anwesend ist (wie durch die Dokumentation der physischen Adresse in Alabama während der Einschreibung belegt) und mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a. Der Veteran hat für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 2 Jahren im aktiven Dienst gedient und innerhalb von 5 Jahren eine ehrenvolle Entlassung erhalten, die von einem Formular 214 des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten jahre der Einschreibung an der University of Alabama;
b. War Mitglied einer Reservekomponente der Streitkräfte der Vereinigten Staaten für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren unmittelbar vor dem akademischen Semester, in dem sich der Student für Resident Tuition qualifiziert, und ist weiterhin ein aktives aktives Mitglied seiner jeweiligen Reserveeinheit, während er an der University of Alabama eingeschrieben ist;
c. Dem Veteranen wurde von den Vereinigten Staaten von Amerika eine dienstbedingte Behinderung zugewiesen Bundesministerium für Veteranenangelegenheiten.
B. Um Anspruch auf Resident Tuition gemäß Unterabschnitt A zu haben und die Berechtigung aufrechtzuerhalten, muss der Student:
1. Die Zulassung zur Universität von Alabama gesichert und sich in Vollzeit oder Teilzeit eingeschrieben haben
2. Pflegen Sie Vollzeit- oder Teilzeit-Einschreibung an der University of Alabama
3. Erfüllen Sie die Zulassungs- und Aufbewahrungsstandards an der University of Alabama
C. Ein Student, der zuvor die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat, wird weiterhin als ansässiger Student eingestuft, solange der qualifizierte Student während seiner Immatrikulation an der University of Alabama physisch im Bundesstaat Alabama anwesend ist. Wenn eine in Unterabschnitt A vorgesehene Person unehrenhaft entlassen oder entlassen wird, Diese Freilassung ist ein Grund für den Widerruf des Status eines in einem Staat Ansässigen zu Studienzwecken.
V. INTERNATIONALE STUDIERENDE, die eine Umklassifizierung beantragen, müssen die Möglichkeit haben, auf unbestimmte Zeit in den Vereinigten Staaten zu bleiben und ansonsten die Anforderungen des Alabama Code und der Board Rule 202 zu erfüllen.Eine Person muss ein Permanent Resident Alien, Politischer Asylee, politischer Flüchtling sein oder ein A, E, G, H, I, L, O, P, R, TC, TD oder TN Visum besitzen, um als In-State Resident für Studienzwecke überprüft zu werden. Darüber hinaus müssen die Kriterien für den Aufenthalt zu Studienzwecken hinreichend nachgewiesen werden.Studenten, die ein B-, F-, J- oder M-Visum besitzen, sind nicht berechtigt, einen Wohnsitz in Alabama einzurichten, es sei denn, ihre unterstützende Person erfüllt die Kriterien in dieser Richtlinie für den Aufenthalt zu Studienzwecken. Vollzeitbeschäftigte eines Unternehmens, das an einem Freihandelsabkommen mit Alabama beteiligt ist, können aufgrund dieser Beschäftigung einen Wohnsitz einrichten.
VI. BEWERBUNGSPROZESS FÜR DIE REKLASSIFIZIERUNG
Studierende, die eine Reklassifizierung des Wohnsitzes beantragen möchten, müssen vor Ablauf der unten aufgeführten Fristen für das betreffende Semester einen Antrag auf Reklassifizierung des Wohnsitzes beim Büro des Universitätsregisters stellen. Bewerbungen, die innerhalb der Prioritätsfrist für das betreffende Semester eingehen, werden vor der Fälligkeit der Studiengebühren für das Semester zunächst entschieden. Die Studierenden sind für die Zahlung von Studiengebühren und Gebühren gemäß den vom Office of Student Account Services festgelegten Fristen verantwortlich. Diese Fristen werden nicht verlängert, während der Antrag auf Umklassifizierung des Wohnsitzes eines Studenten geprüft wird. Bewerbungen, die nach dem jeweiligen Stichtag eingereicht werden, werden für das nächste Semester berücksichtigt. Anträge auf Reklassifizierung für vergangene Semester werden nicht berücksichtigt.
Laufzeit | Prioritätsfrist | Endfrist |
---|---|---|
Herbst | 1. Juli | Erster Unterrichtstag für das gesamte Semester |
Frühling | 1. November | Erster Unterrichtstag für das gesamte Semester |
Sommer | 1. April | Erster Unterrichtstag für das Zwischensemester |
Der Student trägt die Beweislast dafür, dass er / sie ist ein ansässiger Student in Übereinstimmung mit der Residenzpolitik der Universität zu Studienzwecken, die auf dem Antrag und den zur Verfügung gestellten Unterlagen basiert.
Wenn ein Student, der zuvor in-state Residency Reklassifizierung verweigert wurde, hat eine Änderung in seinem / ihrem Status (zB ein Grund, in dem Staat zu sein, anders als die Schule zu besuchen, oder es ist seine / ihre Absicht, auf unbestimmte Zeit im Staat zu bleiben), dann kann ein neuer Antrag auf Reklassifizierung des Wohnsitzes an das Büro des Universitätsregistrar eingereicht werden. Nur diejenigen Studenten, deren Umstände sich erheblich geändert haben und ausreichende zusätzliche Unterlagen zur Überprüfung vorlegen können, werden berücksichtigt. Andernfalls werden keine weiteren Umklassifizierungsanträge berücksichtigt.
Anträge auf Neueinstufung des Wohnsitzes sind unabhängig von anderen Fristen des Studierendenservices. Schüler-Stundenpläne, Abrechnungspläne und Zahlungsfristen können aufgrund einer anhängigen Berufung eines abgelehnten Antrags nicht gehalten oder geändert werden. In ähnlicher Weise werden Überprüfungen und Entscheidungen in Bezug auf Umklassifizierungsanträge nicht gemäß Zeitplänen und Fristen für andere Prozesse auf dem Campus getroffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Abrechnungspläne, Zahlungsfristen, Stipendienannahmefristen sowie Fristen für Wohnen und Wohnen.
VII. RECHTSMITTEL
Wenn der Antrag eines Studenten auf Umgliederung des Wohnsitzes zu Studienzwecken abgelehnt wird, kann er / sie eine Beschwerde gegen die Entscheidung beantragen. Das Residency Appellate Review Committee prüft und entscheidet über Beschwerdeanträge. Die Erwartung des Ausschusses ist, dass alle Beschwerdeanträge unterstützende Unterlagen enthalten, die über das hinausgehen, was mit dem ursprünglichen Antrag eingereicht wurde.
Um das Berufungsverfahren einzuleiten, muss ein Student einen schriftlichen Antrag stellen. Alle zusätzlichen Belege, die für den Antrag relevant sind, müssen dem schriftlichen Antrag ebenfalls beigefügt werden. Alle Einspruchsanträge müssen spätestens beim Büro des Universitätsregisters eingehen 4:45 p.m. am 30. Kalendertag nach dem Datum des Schreibens, in dem Ihr Antrag auf Umklassifizierung abgelehnt wurde. Beschwerdeanträge können per Post, per E-Mail an [email protected] , oder Hand geliefert in Raum 206 im Gebäude des Studentenwerks. Die Postanschrift für das Büro des Universitätsregisters lautet wie folgt:
Residency Appellate Review Committee
Büro des Universitätsregisters
Box 870134
Tuscaloosa, AL 35487-0134