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Kapitel 8.24 HYDRANTEN

Kapitel 8.24HYDRANTEN

Abschnitte:

8.24.010 Zweck der Bestimmungen.

8.24.020 Anforderungen allgemein.

8.24.030 Genehmigung von Plänen erforderlich.

8.24.040 Einhaltung der Spezifikationen – Annahme durch Referenz.

8.24.050 Installationsstandards.

8.24.060 Wasserversorgungsbedarf.

8.24.070 Standort- und Nummernanforderungen – Allgemein.

8.24.080 Standort- und Nummernanforderungen – Bestimmte spezielle Gebäude.

8.24.010 Zweck der Rückstellungen.

In diesem Kapitel werden Mindestanforderungen für die Installation von Hydranten festgelegt, die vom Feuerwehrchef der Stadt in Ausübung seiner Aufgaben gemäß Artikel 9 des Uniform Fire Code, Ausgabe 1997, entworfen oder genehmigt wurden. Die Pflichten nach dem Fire Code gelten automatisch als geändert, wenn zukünftige Ausgaben des Uniform Fire Code vom International Fire Code Institute geändert werden.

8.24.020 Anforderungen allgemein.

A. Alle Gebäude oder Ergänzungen von Gebäuden, die nach dem 10. Juli 1978 in der Stadt errichtet wurden oder sich in der Stadt befinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebäude oder Wohnungen in Kraftfahrzeuganhängerplätzen, Wohnmobilparks und geplanten Geräteentwicklungen, müssen ausreichende Hydranten und / oder Wasserleitungen installieren, um den erforderlichen Feuerfluss bereitzustellen, wie vom Feuerwehrchef festgelegt, die Hydranten und Leitungen müssen gemäß den Bestimmungen des Sunnyside Municipal Code installiert werden.

B. Hydranten, die vor dem 10. Juli 1978 installiert wurden und die nicht den Anforderungen dieses Kapitels entsprechen, müssen, wenn sie ersetzt werden, durch Hydranten ersetzt werden, die den Anforderungen der Gemeindeordnung von Sunnyside entsprechen, und müssen vom Feuerwehrchef genehmigt werden.

C. Alle Hydranten in der Stadt unterliegen der Inspektion, Prüfung und Genehmigung des Feuerwehrchefs und / oder des Direktors für öffentliche Arbeiten.

8.24.030 Genehmigung von Plänen erforderlich.

A. Zwei Kopien detaillierter Pläne und Spezifikationen, genaue Angabe des Standorts aller vorgeschlagenen Hydranten, Ventile und begleitende Wasserleitungen, muss dem Stadtbrandmeister und dem Direktor für öffentliche Arbeiten vor Baubeginn vorgelegt und genehmigt werden.

B. Alle erforderlichen Hydranten und Leitungen müssen vor Erteilung einer Baugenehmigung oder vor Beginn des Hochbaus in Bezug auf neue Bauwerke, die dadurch gewartet werden sollen, in Betrieb genommen werden.

8.24.040 Einhaltung der Spezifikationen – Annahme durch Referenz.

A. Hydranten, Verbindungsleitungen, Ventile und Zubehör, einschließlich Pläne und Installationsdetails, die in diesem Kapitel nicht ausdrücklich geregelt sind, muss den von der Stadt verkündeten Konstruktionsstandards und Spezifikationen entsprechen.

B. Hydranten, Verbindungsleitungen, Ventile und Zubehör müssen ferner den in folgenden Veröffentlichungen veröffentlichten Spezifikationen und Normen entsprechen, von denen nicht weniger als drei im Büro des Stadtschreibers hinterlegt sind und die durch Bezugnahme übernommen und hierin so vollständig aufgenommen werden, als ob sie in diesem Kapitel dargelegt wären:

Die folgenden AWWA-Standards, veröffentlicht von der American Waterworks Association:

1. Standard C100 – Eisenrohr;

2. Standard C200 – Stahlrohr;

3. Standard C300 – Betonrohr;

4. Standard C400-A-C rohr;

5. Standard C500 – Ventile;

6. Standard C600 – Rohrverlegung.

8.24.050 Installationsstandards.

A. Alle öffentlichen Hydranten, Dazu gehören ohne Einschränkung Hydranten, die sich auf einer Vorfahrtsstraße oder einer öffentlichen Dienstbarkeit befinden und von der Stadt oder einem Wasserbezirk unterhalten werden, und sämtliches Privateigentum für Brandbekämpfungszwecke ist in erster Linie auf die Verwendung für Brandbekämpfungszwecke beschränkt und muss jederzeit für die sofortige Verwendung für solche Zwecke zugänglich gehalten werden.

B. Alle Hydranten müssen zwei nationale Standard-Schlauchauslässe mit einem Durchmesser von zweieinhalb Zoll und einen Auslass mit einem Durchmesser von vier Zoll mit einem Storz-Adapter und einer Kappe von fünf Zoll haben.

C. Alle Hydranten müssen lotrecht stehen.

D. Alle Hydranten müssen auf eine Endstufe eingestellt sein, deren unterster Auslass nicht weniger als 18 Zoll über dem Grad und mit nicht weniger als 36 Zoll freiem Bereich für den Betrieb von Hydrantenschlüsseln an allen Auslässen und dem Steuerventil liegt. Flush-Hydranten, die Hydranten unterhalb der Klasse installiert sind, sind verboten, es sei denn, nach schriftlicher Genehmigung des Feuerwehrchefs gemäß den Anforderungen der äußersten Notwendigkeit.

E. Alle Hydranten werden mit dem Pumperhafen installiert, der die nächste Straße gegenüberstellt, es sei denn, dass der Feuerleiter eine andere Richtung als wahrscheinlichere Route des Löschfahrzeugansatzes oder -standorts für das Pumpen kennzeichnet.

F. Alle Hydranten müssen in einer vom Feuerwehrchef vorgeschriebenen Weise ausreichend vor Fahrzeugschäden geschützt sein.

G. Alle Hydranten müssen mit einem zusätzlichen Absperrschieber ausgestattet sein, der zwischen der Versorgungsleitung und dem Hydranten installiert ist, um eine Reparatur oder einen Austausch des Hydranten ohne Unterbrechung der Wasserversorgung zu ermöglichen.

H. Alle Hydranteninstallationen an Sackgassen oder vorübergehend Sackgassen müssen Bestimmungen für Schleifen enthalten, zusammen mit einer Mindestdienstbarkeit von 16 Füße dafür, es sei denn, der Direktor für öffentliche Arbeiten genehmigt aus wichtigem Grund ein anderes Installationsdesign.

I. Alle Hydranten, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Abschnitts installiert werden, müssen gelb gestrichen sein. Die Motorhaube des Hydranten muss mit einem Farbcode versehen sein, um den verfügbaren Feuerstrom gemäß N.F.P.A. Nr. 291, Ausgabe 1980, anzuzeigen.

8.24.060 Wasserversorgungsbedarf.

A. Alle Hydranten müssen mit Wasser aus einem kommunalen Wassersystem oder einem Wasserbezirk versorgt werden.B. Alle Hydranten, die nach dem 10. Juli 1978 in Wohngebieten installiert wurden, müssen von acht Zoll großen zirkulierenden Netzen versorgt werden; vorausgesetzt, der Direktor für öffentliche Arbeiten kann die Installation von sechs Zoll großen Netzen für Leitungen genehmigen, die nicht länger als 600 Fuß zwischen sich kreuzenden Netzen sind, die ein wünschenswertes Gitter vervollständigen.

C. Alle Leitungen vom Versorgungsnetz zu Hydranten müssen einen Durchmesser von mindestens sechs Zoll haben.

8.24.070 Standort- und Nummernanforderungen – Allgemein.

A. Der maximale Abstand zwischen Hydranten in Einfamilienzonen beträgt 600 Fuß, mit der Ausnahme, dass Bereiche von Einfamilienzonen, die mit öffentlichen Gebäuden, einschließlich Schulen, verbunden sind, Unterabschnitt (B) dieses Abschnitts entsprechen müssen.

B. Die maximalen Abstände zwischen Hydranten in anderen als Einfamilienzonen müssen 400 Fuß betragen, wobei sich Hydranten so nahe wie möglich an Straßenkreuzungen befinden.

C. Die Länge einer Hydrantenleitung und einer Sechs-Zoll-Sackgasse darf 500 Fuß für einen Hydranten nicht überschreiten.

D. Nicht mehr als ein Hydrant darf auf einer Sechs-Zoll-Hauptleitung zwischen sich kreuzenden Netzen installiert werden, und nicht mehr als zwei Hydranten dürfen auf einer Acht-Zoll-Linie zwischen sich kreuzenden Netzen installiert werden.

E. Alle Hydrantenstandorte unterliegen der Genehmigung des Feuerwehrchefs unter Berücksichtigung von Faktoren wie Versorgungshindernissen, Topographie, Gebäudestandort und direktem Zugang für Brandschutzgeräte vom Hydranten zur zu versorgenden Struktur ohne dazwischen liegende Hindernisse.

F. Alle Hydranten und Feuerwehranschlüsse müssen für Brandschutzgeräte über eine Allwetterstraße zugänglich sein, die die auferlegten Lasten von Brandschutzgeräten tragen kann. Die Breite der Fahrbahn soll nicht weniger als 20 Fuß bei einem vertikalen Abstand von 13 Fuß, sechs Zoll, betragen.

8.24.080 Standort- und Nummernanforderungen – Bestimmte spezielle Gebäude.

Unbeschadet anderer Anforderungen dieses Kapitels gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften für alle Gebäude, mit Ausnahme von Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern, von denen ein Teil mehr als 150 Fuß vom Bordstein oder Rand der nächsten festgelegten Straße oder öffentlichen Autobahn entfernt ist:

A. Hydranten müssen mindestens 50 Fuß von einem Gebäude oder einer Struktur entfernt sein, es sei denn, dies wird vom Feuerwehrchef festgelegt; Für die Sicherheit von Feuerwehrleuten und Feuerwehrfahrzeugen, die den Hydranten verwenden, ist ein längerer Mindestabstand erforderlich.

B. Gebäude mit einem erforderlichen Durchfluss von 2.500 Gallonen oder mehr pro Minute müssen von Hydranten mit Netzen versorgt werden, die das Gebäude oder den Gebäudekomplex umschließen und sich wieder mit einem anderen Netzsystem verbinden oder erstrecken.Gebäude mit einem erforderlichen Feuerstrom von weniger als 2.500 Gallonen pro Minute dürfen Hydranten nur auf einer Seite des Gebäudes haben.

D. Die Lage der Hydranten unterliegt der Genehmigung des Feuerwehrchefs unter Berücksichtigung von Faktoren wie Versorgungsunternehmen, Topographie und Gebäudestandort.

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